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BFH Beschluss v. - XI S 23/95

Streitig ist im Hauptsacheverfahren wegen Einkommensteuer 1986 bis 1989, ob der Kläger und Antragsteller (Kläger) Schuldzinsen als Betriebsausgaben abziehen darf und ob der Nutzungswert der vom Kläger und seiner Ehefrau eigengenutzten Wohnung ihres Zweifamilienhauses nach § 21 Abs. 2 i. V. m. § 52 Abs. 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu ermitteln ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 473
BFH/NV 1996 S. 473 Nr. 6
EAAAB-37780

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