Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Steuerberater. Der Kläger war u. a. Gesellschafter und Geschäftsführer der I Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- GmbH (I), die Bauherren- und Sanierungsmodelle abwickelte. Zwei Vorhaben wurden durchgeführt. Für das Sanierungsobjekt B übernahm der Kläger am 2. August 1979 eine selbstschuldnerische Bürgschaft zugunsten eines von der I vertretenen Erwerbers gegenüber der finanzierenden Bank in Höhe von ... DM und erhielt dafür eine Avalprovision von 2 %, die er als "sonstige Einkünfte" deklarierte. Für das Sanierungsprojekt E bürgte er am 16. Juli 1980 für eine Summe von ... DM gemeinsam mit einem Mitgesellschafter der I, ohne eine Provision zu erhalten. Der Kläger wurde 1985 und 1986 aus der ersten Bürgschaft in Anspruch genommen. Mit Schreiben vom 6. Juni 1989 beantragte er nachträglich die Berücksichtigung von Bürgschaftszahlungen in Höhe von insgesamt ... DM.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 787 BFH/NV 1995 S. 787 Nr. 9 VAAAB-37757
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