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BFH Beschluss v. - X B 231/94

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) war bis März 1989 Eigentümerin einer (vermieteten) Eigentumswohnung, für die sie in den Jahren 1986 bis 1988 erhöhte Absetzungen nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch genommen hatte. Im April 1989 erwarb sie eine Eigentumswohnung, die sie ab Juni 1989 zu eigenen Wohnzwecken nutzte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 773
BFH/NV 1995 S. 773 Nr. 9
EAAAB-37702

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