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BFH Beschluss v. - X B 231/94

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) war bis März 1989 Eigentümerin einer (vermieteten) Eigentumswohnung, für die sie in den Jahren 1986 bis 1988 erhöhte Absetzungen nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch genommen hatte. Im April 1989 erwarb sie eine Eigentumswohnung, die sie ab Juni 1989 zu eigenen Wohnzwecken nutzte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 773
BFH/NV 1995 S. 773 Nr. 9
EAAAB-37702

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