Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) errichtete 1981 bis 1984 mit öffentlichen Mitteln ... Gebäude mit Wohneinheiten. Er machte Vorsteuerbeträge aus der Errichtung der Gebäude von über ... DM, davon im Streitjahr 1984 rd. ... DM geltend. Er bestellte seiner bis dahin als Verwalterin im Angestelltenverhältnis tätigen Schwester im September 1981 und wiederum im August 1983 dingliche Nießbrauchsrechte an den Grundstücken. Die Nießbraucherin war 1981 ... Jahre alt. Sie erlitt im Dezember 1981 einen ... " der ihre vollständige Erwerbsunfähigkeit verursachte und es ihr nicht mehr ermöglichte, die Verwaltungsarbeiten selbst auszuführen. Sie stellte zur Erledigung der Hausverwalteraufgaben mehrere Angestellte des Klägers ein. Im Jahr 1987 verstarb sie. Die Schwester verpflichtete sich gegenüber dem Kläger, je Wohneinheit einen festen Jahresbetrag von 1 750 DM (in vierteljährlichen Raten) zu zahlen. Sie hatte die Grundstückskosten einschließlich Zinsen für Darlehen, nicht aber deren Tilgung zu tragen. Zugunsten der Gläubiger der öffentlichen Mittel erklärte sie den Rangrücktritt und unterwarf sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr Privatvermögen. Der Kläger verpflichtete sich ihr gegenüber, sie im Innenverhältnis von allen Verbindlichkeiten freizustellen. Die Nießbrauchsbestellung erfolgte, wie in dem Vertragswerk ausgeführt wird, um die bisherigen Verdienste der Nießbraucherin zu honorieren und ihr Alter zu sichern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1996 S. 442 BFH/NV 1996 S. 442 Nr. 5 RAAAB-37673
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