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BFH Beschluss v. - VIII R 9/95

Nach vergeblicher Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 1991 schätzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) die Besteuerungsgrundlagen und setzte die Einkommensteuer mit Bescheid vom ... fest. Der nicht näher begründete Einspruch und die Klage blieben erfolglos. Gegen das mit Postzustellungsurkunde durch Niederlegung bei der Post am 6. Dezember 1994 zugestellte Urteil legte der Kläger und Revisionskläger (Kläger) mit am 30. Dezember 1994 beim Finanzgericht (FG) eingegangenem Schreiben persönlich Revision ein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 1085
BFH/NV 1995 S. 1085 Nr. 12
UAAAB-37565

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