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BFH Beschluss v. - V B 24/95

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) beantragte beim Finanz gericht (FG), die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 1984 und 1985 sowie der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide für September bis Dezember 1992 und Januar bis März 1993 auszusetzen. Das FG lehnte den Antrag mit Beschluß vom 29. Juli 1994 ab. Später beantragte der Antragsteller, diesen Beschluß aufzuheben und nunmehr die Vollziehung der oben genannten Bescheide auszusetzen. Das FG lehnte diesen Antrag mit Beschluß vom 24. November 1994 ab, der Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist. Das FG ließ die Beschwerde nicht zu.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 816
BFH/NV 1995 S. 816 Nr. 9
PAAAB-37370

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