Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) und ihr Bruder, der Beigeladene, sind Alleinerben ihres im November 1986 verstorbenen Vaters, der auf eigenem Grund und Boden mit Betriebsgebäude einen Gewerbebetrieb unterhalten hatte. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -- FA --) erfaßte zunächst bei der Einkommensteuerfestsetzung 1985 des Erblassers einen Aufgabegewinn in Höhe des Unterschieds zwischen dem gemeinen Wert und dem Buchwert des Betriebsgrundstücks. Außerdem stellte das FA die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des vermieteten Grundstücks für das Streitjahr 1986 für die Zeit nach dem Tod des Erblassers gesondert und einheitlich fest und rechnete die Einkünfte der Klägerin und dem Beigeladenen zu. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) berechnete es dabei nach dem gemeinen Wert des ehemaligen Betriebsgebäudes. Der Einspruch der Klägerin gegen die Einkommensteuerfestsetzung 1985 des Erblassers hatte Erfolg. Die Beteiligten gehen nunmehr davon aus, daß der Erblasser seinen Betrieb schon 1981 aufgegeben hat und deshalb der Aufgabegewinn schon bei der Steuerfestsetzung dieses Jahres hätte erfaßt werden müssen. Das FA änderte dementsprechend die Einkommensteuerfestsetzung 1985 des Erblassers und erfaßte keinen Aufgabegewinn mehr. Das FA besteuerte den Aufgabegewinn auch bei der Einkommensteuerfestsetzung 1981 des Erblassers nicht, weil diese Einkommensteuerfestsetzung nicht mehr abänderbar ist. Es änderte jedoch den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung 1986 gemäß § 174 Abs. 4 der Abgabenordnung (AO 1977); dabei ging es davon aus, daß Bemessungsgrundlage für die AfA nunmehr nicht der gemeine Wert des Betriebsgebäudes, sondern die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten seien, nachdem ein Betriebsaufgabegewinn nicht mehr erfaßt werden könne.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 1056 BFH/NV 1995 S. 1056 Nr. 12 CAAAB-37344
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.