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BFH Urteil v. - IX R 4/92

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) kauften 1981 ein Mietwohngrundstück. Die Anschaffungskosten betrugen 756 877 DM, von denen 529 057 DM auf das Gebäude entfielen. Im Streitjahr 1982 ließen sie das Dachgeschoß für 101 938 DM ausbauen und wandten für verschiedene Renovierungsarbeiten an dem Gebäude, insbesondere an Fassade und Dach, weitere 229 769 DM zzgl. 42 937 DM für den Einbau einer neuen Steigleitung -- insgesamt 374 644 DM -- auf. Sie erhielten im Streitjahr einen öffentlichen Zuschuß von 123 700 DM zu den Renovierungskosten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 202
BFH/NV 1996 S. 202 Nr. 3
XAAAB-37337

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