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Einkommensteuer | Wohnsitz von technischen Fachkräften i. S. des Art. 73 ZA-NATOTrStat
Technische Fachkräfte i. S. des Art. 73 Zusatzabkommen-NATOTrStat begründen im Inland nicht allein deshalb einen Wohnsitz, weil sie sich hier auch wegen der Eheschließung mit einem inländischen Ehepartner aufhalten. Die Entscheidung über den Wohnsitz ist im Rahmen einer Abwägung der Gesamtumstände zu treffen (, EFG 2004, S. 1257). • Hinweis: Der Kl. war als Betreuer für Kampfsimulationssysteme bei einer Firma tätig, die europaweit die US-Streitkräfte betreut. Er war mit einer Deutschen verheiratet. Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH begründet i. d. R. die Heirat mit einem deutschen Ehepartner einen weiteren Grund für die Anwesenheit im Inland und schließt daher die Steuerbefreiung nach Art. 10 NATOTrStat aus (vgl.