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Einkommensteuer | Schätzung der Haftungsgrundlagen in einem mehrstufigen Steuerabzugsverfahren nach § 50a Abs. 4 Satz 1 EStG
(1) Am Erlass eines Haftungsbescheids im Steuerabzugsverfahren nach § 50a Abs. 4 Satz 1 EStG bestehen dem Grunde nach auch dann keine ernstlichen Zweifel i. S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO, wenn für den in Österreich ansässigen Vergütungsgläubiger eine nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mögliche Steuerbefreiung nur mangels Durchführung des Entlastungsverfahrens nach § 50d EStG nicht berücksichtigt werden kann. (2) An der Höhe der in einem Haftungsbescheid nach §§ 50a Abs. 5 Satz 5 EStG, 73g Abs. 1 EStDV festgesetzten Haftungsschuld bestehen insofern ernstliche Zweifel, als diese allein aus den Bruttoeinnahmen des Vergütungsschuldners abgeleitet wird. (3) In einem mehrstufigen Steuerabzugsverfahren nach § 50a Abs. 4 Satz 1 EStG ist bereits beim Erlass eines auf geschätzten Beträgen beruhenden Haftungsbescheids nach §§ 50a Abs. 5 Satz 5 EStG, 73g Abs. 1 EStDV ein vom ursprünglichen Vergütungsgläubiger in seiner Position als V...