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BFH Urteil v. - II R 36/92

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) setzte mit Bescheid vom 26. Januar 1987 zum Hauptveranlagungszeitpunkt 1. Januar 1983 gegen den während des Revisionsverfahrens verstorbenen Steuerpflichtigen Vermögensteuer fest. Er erfaßte dabei auch zwei Mietwohngrundstücke, die der Steuerpflichtige mit Geldmitteln erworben hatte, die ihm als Kapitalabfindung für eine Schadensersatzrente gezahlt worden waren. Schadensersatz stand dem Steuerpflichtigen wegen eines Unfalls zu, den er zuvor erlitten und bei dem er sein Augenlicht verloren hatte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 517
BFH/NV 1996 S. 517 Nr. 6
WAAAB-37184

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