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BFH Beschluss v. - II B 77/94

Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 16. September 1980 erwarb die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung und einem Kellerraum. Nach dem Kaufvertrag wurden der Klägerin u. a. sich aus der Teilungserklärung ergebende Nutzungsrechte an bestimmten im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerräumen mitübertragen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 262
BFH/NV 1996 S. 262 Nr. 3
TAAAB-37078

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