Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 28.07.2004 XI R 67/03, NWB 50/2004 S. 390

Einkommensteuer | Kürzung des Vorwegabzugs eines GmbH-Geschäftsführers (§ 10 Abs. 3, § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG)

Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ist auch dann gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Doppelbuchst. cc EStG a. F. bzw. § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i. V. mit § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG n. F. zu kürzen, wenn das Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung noch nicht unverfallbar ist oder diese im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation des ArbG nicht gesichert erscheint. (2) Die Kürzung des Vorwegabzugs ist nicht rückgängig zu machen, wenn eine Pensionszusage in späteren Jahren widerrufen wird.