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BMF - IV A 4 -S 0062 - 1/00 BStBl 2000 I S. 190

Anwendungserlass zur Abgabenordnung

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom (BStBl 1998 I S. 630) wie folgt geändert:

  1. Die Regelung in Nummer 2.1 zu § 31a wird wie folgt gefasst:

    2.1Sozialleistungsträger sind gem. Art. 1 § 12 SGB I die in Art. 1 §§ 1829 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden, die entsprechende Dienst-, Sach- und Geldleistungen gewähren. Zu den Sozialleistungen zählen danach:

    • Leistungen der Ausbildungsförderung (§ 18 SGB I),

    • Leistungen der Arbeitsförderung – Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Konkursausfallgeld und Insolvenzgeld sowie ergänzende Leistungen –,

    • Vorruhestandsleistungen (§ 19a SGB I),

    • Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand (§ 19b SGB I),

    • Zusätzliche Leistungen für Schwerbehinderte (§ 20 SGB I),

    • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 21 SGB I),

    • Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 21a SGB I),

    • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 22 SGB I),

    • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Altershilfe für Landwirte (§ 23 SGB I),

    • Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden (§ 24 SGB I),

    • Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und E...

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