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Anwendungserlass zur Abgabenordnung
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom (BStBl 1998 I S. 630) wie folgt geändert:
Die Regelung in Nummer 2.1 zu § 31a wird wie folgt gefasst:
„2.1Sozialleistungsträger sind gem. Art. 1 § 12 SGB I die in Art. 1 §§ 18–29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden, die entsprechende Dienst-, Sach- und Geldleistungen gewähren. Zu den Sozialleistungen zählen danach:
Leistungen der Ausbildungsförderung (§ 18 SGB I),
Leistungen der Arbeitsförderung – Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Konkursausfallgeld und Insolvenzgeld sowie ergänzende Leistungen –,
Vorruhestandsleistungen (§ 19a SGB I),
Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand (§ 19b SGB I),
Zusätzliche Leistungen für Schwerbehinderte (§ 20 SGB I),
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 21 SGB I),
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 21a SGB I),
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 22 SGB I),
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Altershilfe für Landwirte (§ 23 SGB I),
Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden (§ 24 SGB I),
Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und E...