Übertragung einer wesentlichen Beteiligung ohne Gegenleistung
Entstehung eines Auflösungsverlustes i.S. des § 17 Abs. 4 EStG bei gleichzeitigem Verzicht auf das Gesellschafterdarlehen
Einkommensteuer 1990
Leitsatz
1. Fehlt es bei der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft an einer Entgeltsvereinbarung,
ist eine Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1 EStG nur anzunehmen, wenn die übertragenen Anteile wertlos sind und keine Anhaltspunkte
für eine unentgeltliche Zuwendung vorliegen.
2. Verzichtet der wesentlich beteiligte Gesellschafter einer GmbH im Zeitpunkt des Liquidationsbeschlusses unwiderruflich
auf seine Forderung gegenüber der nicht vermögenslosen GmbH und wird der Auflösungsbeschluss nicht umgesetzt, vielmehr die
aufgelöste Gesellschaft –bis zum erst Jahre später erfolgten Beginn der Vermögensverteilung– unter Weiterbezug erheblicher
Beteiligungsgewinne fortgesetzt, entsteht der Veräußerungsverlust erst im Zeitpunkt des Liquidationsabschlusses und nicht
bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 105 EFG 2005 S. 105 Nr. 2 VAAAB-36785
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