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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 275/02 EFG 2005 S. 29 Nr. 1

Gesetze: EStG 1997 § 9 Abs. 1 S. 1, EStG 1997 § 12 Nr. 1

Auslandssprachkurs eines im Ausland stationierten Bundeswehrsoldaten

Einkommensteuer 2000

Leitsatz

Aufwendungen eines Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz für einen Intensiv-Sprachkurs im Ausland, der nach den Ausbildungsinhalten zusammen mit der erforderlichen Nacharbeit so bemessen ist, dass eine Befriedigung privater Interessen während des Aufenthalts nahezu ausgeschlossen erscheint, sind als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 29 Nr. 1
LAAAB-36784

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