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AG Bochum 25.02.2004 44 C 640/03, NWB 49/2004 S. 388

Berufsrecht | Zulässigkeit unaufgeforderter E-Mail-Werbung durch Rechtsanwaltskollegen

Nach einem Urt. des AG Bochum v. - 44 C 640/03 darf ein Rechtsanwalt, der für die Wahl einer Vertreterversammlung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung kandidiert, das Einverständnis seiner Berufskollegen zum Erhalt unaufgeforderter entsprechender Wahlwerbung via E-Mail jedenfalls angesichts des zahlenmäßig überschaubaren und durch gleichgerichtete Interessen geprägten Mitgliederkreises vermuten.