UAG § 30

Teil 2: Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie Aufsicht; Beschränkung der Haftung

Abschnitt 5: Beschränkung der Haftung

§ 30 Beschränkung der Haftung

Auf die Schadensersatzpflicht von Personen, die fahrlässig gehandelt haben, findet § 323 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs entsprechende Anwendung.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAB-36436