MaBV Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1)
Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) [1]
Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme
Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein.
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1. | Planung |
1.1 | Die Weiterbildungsmaßnahme ist mit
zeitlichem Vorlauf zu ihrer Durchführung konzipiert. |
1.2 | Die Weiterbildungsmaßnahme ist in
nachvollziehbarer Form für die Teilnehmer beschrieben. |
1.3 | Der Weiterbildungsmaßnahme liegt eine
Ablaufplanung zugrunde, auf die sich die Durchführung stützt. |
2. | Systematische
Organisation |
2.1 | Teilnehmer erhalten im Vorfeld der Weiterbildungsmaßnahme eine
Information bzw. eine Einladung in Textform. |
2.2 | Die Information bzw. die Einladung enthält eine
Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme, aus der die Teilnehmer die erwerbbaren
Kompetenzen sowie den Umfang der Weiterbildungsmaßnahme in Zeitstunden
entnehmen können. |
2.3 | Die
Anwesenheit des Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme
verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für
Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem blended-Learning und dem
e-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare
Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung
sicherzustellen. |
3. | Sicherstellung der Qualität der Durchführenden der
Weiterbildung |
3.1 | Für diejenigen, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführen, liegen
Anforderungsprofile vor. |
3.2 | Systematische Prozesse stellen die Einhaltung dieser Anforderungen
sicher. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAB-36433
1Anm. d. Red.: Anlage 2 angefügt gem. VO v. (BGBl I S. 550) mit Wirkung v. .