AVV Anlage (zu § 2 Abs. 1)

Anlage (zu § 2 Abs. 1) [1]

Abfallverzeichnis

Einleitung:


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1.
Begriffsbestimmungen
Für diese Anlage gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
1.1
gefährlicher Stoff: ein Stoff, der als gefährlich eingestuft ist, da er die Kriterien gemäß Anhang I Teil 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl L 353 vom , S. 1) erfüllt;
1.2
Schwermetall: jede Verbindung von Antimon, Arsen, Cadmium, Chrom (VI), Kupfer, Blei, Quecksilber, Nickel, Selen, Tellur, Thallium oder Zinn sowie diese Stoffe in metallischer Form, sofern die Verbindung oder der Stoff als gefährlicher Stoff nach Nummer 1.1 eingestuft ist;
1.3
polychlorierte Biphenyle und polychlorierte Terphenyle (PCB): PCB gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 96/59/EG des Rates vom über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT) (ABl L 243 vom , S. 31);
1.4
Übergangsmetall: jede Verbindung von Scandium, Vanadium, Mangan, Cobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Chrom, Eisen, Nickel, Zink, Zirconium, Molybdän oder Tantal sowie diese Stoffe in metallischer Form, sofern die Verbindung oder der Stoff als gefährlicher Stoff nach Nummer 1.1 eingestuft ist;
1.5
Stabilisierung: Prozesse, die die Gefährlichkeit der Bestandteile des Abfalls ändern und gefährlichen Abfall in nicht gefährlichen Abfall umwandeln;
1.6
Verfestigung: Prozesse, die lediglich die physikalische Beschaffenheit des Abfalls durch die Verwendung von Zusatzstoffen ändern, ohne die chemischen Eigenschaften des Abfalls zu berühren;
1.7
teilweise stabilisierte Abfälle: Abfälle, die nach erfolgtem Stabilisierungsprozess gefährliche Bestandteile enthalten, die nicht vollständig in nicht gefährliche Bestandteile umgewandelt wurden und die kurz-, mittel- oder langfristig in die Umwelt abgegeben werden könnten;
2.
Bewertung und Einstufung
2.1
Bewertung der gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen
Bei der Bewertung der gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen gelten die Kriterien des Anhangs III der Richtlinie 2008/98/EG. Bei der Bewertung der gefahrenrelevanten Eigenschaften HP 4, HP 6, HP 8 und HP 14 gelten die Berücksichtigungsgrenzwerte für einzelne Stoffe gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG. Ist ein Stoff im Abfall in einer Konzentration unterhalb des Berücksichtigungsgrenzwerts vorhanden, so wird er bei der Berechnung eines Schwellenwerts nicht berücksichtigt. Wurde eine gefahrenrelevante Eigenschaft eines Abfalls sowohl durch eine Prüfung nach Nummer 2.2.2 als auch anhand der Konzentrationen gefährlicher Stoffe gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG bewertet, so sind die Ergebnisse der Prüfung nach Nummer 2.2.2 ausschlaggebend.
2.2
Einstufung von Abfällen als gefährliche Abfälle
Für die Einstufung von Abfällen als gefährliche oder nicht gefährliche Abfallarten gilt Folgendes:
2.2.1
Ein Abfall wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP 1 bis HP 8 oder HP 10 bis HP 15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP 9 wird angenommen bei Abfällen, die mit meldepflichtigen Krankheitserregern nach den §§ 6 oder 7, auch in Verbindung mit § 15 des Infektionsschutzgesetzes vom (BGBl I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl I S. 1018) behaftet und als infektiös einzustufen sind, sowie bei Abfällen mit Erregern (Ansteckungsstoffen) der Tierkrankheiten, die in der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2011 (BGBl I S. 1404), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 29. Dezember 2014 (BGBl I S. 2481) geändert worden ist, oder der Anlage zu § 1 der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 252), die zuletzt durch Artikel 381 der Verordnung vom (BGBl I S. 1474) geändert worden ist, genannt werden.
2.2.2
Eine gefahrenrelevante Eigenschaft kann anhand der Konzentrationen von Stoffen im Abfall gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG oder – sofern die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nichts anderes bestimmt – anhand einer Prüfung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission vom zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (ABl L 142 vom , S. 1) oder anhand anderer international anerkannter Prüfmethoden und Leitlinien bewertet werden, wobei Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf Tierversuche und Versuche am Menschen zu berücksichtigen ist.
2.2.3
Abfälle, die polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD) und polychlorierte Dibenzofurane (PCDF), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(4-chlorphenyl)ethan (DDT), Chlordan, Hexachlorcyclohexane (einschließlich Lindan), Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Chlordecon, Aldrin, Pentachlorbenzol, Mirex, Toxaphen, Hexabrombiphenyl oder PCB in Konzentrationen oberhalb der Konzentrationsgrenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über persistente organische Schadstoffe (ABl L 169 vom , S. 45) enthalten, werden als gefährlich eingestuft.
2.2.4
Die in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG festgelegten Konzentrationsgrenzwerte gelten für reine Metalllegierungen in massiver Form nur dann, sofern diese durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
2.2.5
Bei der Feststellung der gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen können die folgenden Anmerkungen in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 berücksichtigt werden:
2.2.5.1
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten Anmerkungen zur Identifizierung, Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen: Anmerkungen B, D, F, J, L, M, P, Q, R und U,
2.2.5.2
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.2 genannten Anmerkungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen: Anmerkungen 1, 2, 3 und 5.
2.2.6
Nach der Bewertung der gefahrenrelevanten Eigenschaften eines Abfalls im Einklang mit den vorgenannten Verfahrensschritten wird dem Abfall ein passender gefahrenrelevanter oder nicht gefahrenrelevanter Eintrag aus dem Abfallverzeichnis zugewiesen.
2.2.7
Bei der Einstufung nach HP 4 und HP 8 kommt einem pH-Wert ≤ 2 oder einem pH-Wert ≥ 11,5 Indizwirkung zu.
3.
Abfallverzeichnis
Die verschiedenen Abfallarten in diesem Abfallverzeichnis sind vollständig definiert durch die zweistelligen Kapitel, die vierstelligen Gruppen, den sechsstelligen Abfallschlüssel und die Abfallbezeichnung. Die Aufnahme eines Stoffes oder Gegenstandes in das Abfallverzeichnis bedeutet nicht, dass dieser Stoff oder Gegenstand unter allen Umständen Abfall ist. Stoffe oder Gegenstände sind nur dann Abfälle, wenn sie unter die Begriffsbestimmung des § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fallen.
Ein Abfall ist gemäß der Systematik des Abfallverzeichnisses nach den folgenden vier Schritten einer Abfallart zuzuordnen:
3.1
Bestimmung der Abfallart nach der Herkunft in den Kapiteln 01 bis 12 oder 17 bis 20 und des entsprechenden sechsstelligen Abfallschlüssels (ohne die auf 99 endenden Abfallschlüssel dieser Kapitel). Abfälle aus einer bestimmten Anlage sind je nach Herkunft entsprechend der Tätigkeit gegebenenfalls mehreren Kapiteln zuzuordnen. So kann z. B. ein Automobilhersteller seine Abfälle je nach Prozessstufe unter Kapitel 12 (Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen), 11 (anorganische metallhaltige Abfälle aus der Metallbearbeitung und -beschichtung) und 08 (Abfälle aus der Anwendung von Überzügen) finden.
3.2
Lässt sich in den Kapiteln 01 bis 12 und 17 bis 20 keine passende Abfallart finden, so müssen zur Bestimmung des Abfalls die Kapitel 13, 14 und 15 geprüft werden.
3.3
Passt auch keine dieser Abfallarten, so ist der Abfall gemäß Kapitel 16 zu bestimmen.
3.4
Fällt der Abfall auch nicht unter Kapitel 16, so ist die Abfallart, deren Abfallschlüssel mit den Ziffern 99 (Abfälle anderweitig nicht genannt (a. n. g.)) endet, in dem Teil des Abfallverzeichnisses zu verwenden, der der in Schritt 1 bestimmten abfallerzeugenden Tätigkeit entspricht.

Index
Kapitel des Abfallverzeichnisses

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01
Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen
02
Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
03
Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe
04
Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie
05
Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
06
Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen
07
Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen
08
Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben
09
Abfälle aus der fotografischen Industrie
10
Abfälle aus thermischen Prozessen
11
Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisenhydrometallurgie
12
Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
13
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter Kapitel 05, 12 oder 19 fallen)
14
Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer Abfälle, die unter Kapitel 07 oder 08 fallen)
15
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)
16
Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
17
Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
18
Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)
19
Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
20
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

 

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Abfallschlüssel
Abfallbezeichnung
01
Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen
01 01
Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen
Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen
Abfälle aus dem Abbau von nicht metallhaltigen Bodenschätzen
01 03
Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
*
Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz
*
andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten
Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen
*
andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Abfällen, die unter fallen
*
Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung, der gefährliche Stoffe enthält, mit Ausnahme der unter genannten Abfälle
Abfälle a. n. g.
01 04
Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
*
gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle von Sand und Ton
staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Aufbreitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen
Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
01 05
Bohrschlämme und andere Bohrabfälle
Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen
*
ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle
*
Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen
chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen
Abfälle a. n. g.
02
Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
02 01
Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
Abfälle aus tierischem Gewebe
Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt
Abfälle aus der Forstwirtschaft
*
Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Metallabfälle
Abfälle a. n. g.
02 02
Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs
Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
Abfälle aus tierischem Gewebe
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Abfälle a. n. g.
02 03
Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse
Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen
Abfälle von Konservierungsstoffen
Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Abfälle a. n. g.
02 04
Abfälle aus der Zuckerherstellung
Rübenerde
nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Abfälle a. n. g.
02 05
Abfälle aus der Milchverarbeitung
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Abfälle a. n. g.
02 06
Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Abfälle von Konservierungsstoffen
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Abfälle a. n. g.
02 07
Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)
Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials
Abfälle aus der Alkoholdestillation
Abfälle aus der chemischen Behandlung
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Abfälle a. n. g.
03
Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe
03 01
Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln
Rinden- und Korkabfälle
*
Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten
Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
03 02
Abfälle aus der Holzkonservierung
*
halogenfreie organische Holzschutzmittel
*
chlororganische Holzschutzmittel
*
metallorganische Holzschutzmittel
*
anorganische Holzschutzmittel
*
andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
Holzschutzmittel a. n. g.
03 03
Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe
Rinden- und Holzabfälle
Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen)
De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling
mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen
Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling
Kalkschlammabfälle
Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
04
Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie
04 01
Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie
Fleichabschabungen und Häuteabfälle
geäschertes Leimleder
*
Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase
chromhaltige Gerbereibrühe
chromfreie Gerbereibrühe
chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)
Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish
Abfälle a. n. g.
04 02
Abfälle aus der Textilindustrie
Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)
organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse)
*
Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten
Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten
Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle aus unbehandelten Textilfasern
Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern
Abfälle a. n. g.
05
Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
05 01
Abfälle aus der Erdölraffination
*
Entsalzungsschlämme
*
Bodenschlämme aus Tanks
*
saure Alkylschlämme
*
verschüttetes Öl
*
ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung
*
Säureteere
*
andere Teere
*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
*
säurehaltige Öle
Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung
Abfälle aus Kühlkolonnen
*
gebrauchte Filtertone
schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung
Bitumen
Abfälle a. n. g.
05 06
Abfälle aus der Kohlepyrolyse
*
Säureteere
*
andere Teere
Abfälle aus Kühlkolonnen
Abfälle a. n. g.
05 07
Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport
*
quecksilberhaltige Abfälle
schwefelhaltige Abfälle
Abfälle a. n. g.
06
Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen
06 01
Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren
*
Schwefelsäure und schweflige Säure
*
Salzsäure
*
Flusssäure
*
Phosphorsäure und phosphorige Säure
*
Salpetersäure und salpetrige Säure
*
andere Säuren
Abfälle a. n. g.
06 02
Abfälle aus HZVA von Basen
*
Calciumhydroxid
*
Ammoniumhydroxid
*
Natrium- und Kaliumhydroxid
*
andere Basen
Abfälle a. n. g.
06 03
Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden
*
feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten
*
feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen
*
Metalloxide, die Schwermetalle enthalten
Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
06 04
Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 fallen
*
arsenhaltige Abfälle
*
quecksilberhaltige Abfälle
*
Abfälle, die andere Schwermetalleenthalten
Abfälle a. n. g.
06 05
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
06 06
Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen
*
Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten
sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
06 07
Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie
*
asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
*
Aktivkohle aus der Chlorherstellung
*
quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme
*
Lösungen und Säuren, z. B. Kontaktsäure
Abfälle a. n. g.
06 08
Abfälle aus HZVA von Silicium und Siliciumverbindungen
*
Abfälle, die gefährliche Chlorsilane enthalten
Abfälle a. n. g.
06 09
Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien und aus der Phosphorchemie
phosphorhaltige Schlacke
*
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
06 10
Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien , aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln
*
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle a. n. g.
06 11
Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung
Abfälle a. n. g.
06 13
Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen a. n. g.
06 13 01*
anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide
06 13 02*
gebrauchte Aktivkohle (außer )
06 13 03
Industrieruß
06 13 04*
Abfälle aus der Asbestverarbeitung
06 13 05*
Ofen- und Kaminruß
06 13 99
Abfälle a. n. g.
07
Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen
07 01
Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien
*
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
*
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
07 02
Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern
*
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
*
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Kunststoffabfälle
*
Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Abfälle, die gefährliche Silicone enthalten
siliconhaltige Abfälle, andere als die in genannten
Abfälle a. n. g.
07 03
Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11)
*
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
andere organischeLösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
*
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
07 04
Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer und ), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden
*
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
*
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle a. n. g.
07 05
Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika
*
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
*
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
07 06
Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln
*
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
*
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
07 07
Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g.
*
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
*
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenige, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
08
Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebestoffen, Dichtmassen und Druckfarben
08 01
Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken
*
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Farb- oder Lackentfernerabfälle
Abfälle a. n. g.
08 02
Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe)
Abfälle von Beschichtungspulver
wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten
wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten
Abfälle a. n. g.
08 03
Abfälle aus HZVA von Druckfarben
wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten
wässrigeflüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten
*
Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Abfälle von Ätzlösungen
*
Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Dispersionsöl
Abfälle a. n. g.
08 04
Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich Wasser abweisender Materialien)
*
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassenenthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Harzöle
Abfälle a. n. g.
08 05
Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle
*
Isocyanatabfälle
09
Abfälle aus der fotografischen Industrie
09 01
Abfälle aus der fotografischen Industrie
*
Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis
*
Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis
*
Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis
*
Fixierbäder
*
Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder
*
silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle
Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten
Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten
Einwegkameras ohne Batterien
*
Einwegkameras mit Batterien, die unter , oder fallen
Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
10
Abfälle aus thermischen Prozessen
10 01
Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)
Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt
Filterstäube aus Kohlefeuerung
Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem)Holz
*
Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen
*
Schwefelsäure
*
Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen
*
Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen
*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten
wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Abfälle a. n. g.
10 02
Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie
Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke
unbearbeitete Schlacke
*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Walzzunder
*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
andere Schlämme und Filterkuchen
Abfälle a. n. g.
10 03
Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
Anodenschrott
*
Schlacken aus der Erstschmelze
Aluminiumoxidabfälle
*
Salzschlacken aus der Zweitschmelze
*
schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze
*
Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt
*
teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter fällt
*
andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten
andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen
Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
10 04
Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie
*
Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
*
Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
*
Calciumarsenat
*
Filterstaub
*
andere Teilchen und Staub
*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
*
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
10 05
Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie
Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
*
Filterstaub
andere Teilchen und Staub
*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
*
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben
Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
10 06
Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie
Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
*
Filterstaub
andere Teilchen und Staub
*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
*
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
10 07
Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie
Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
andere Teilchen und Staub
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
10 08
Abfälle aus der sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie
Teilchen und Staub
*
Salzschlacken (Erst- undZweitschmelze)
andere Schlacken
*
Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben
Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenige, die unter fallen
*
teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Anodenschrott
*
Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt
*
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
10 09
Abfälle vom Gießenvon Eisen und Stahl
Ofenschlacke
*
gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahmen derjenigen, die unter fallen
*
gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt
*
andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
10 10
Abfälle vom Gießenvon Nichteisenmetallen
Ofenschlacke
*
gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahmen derjenigen, die unter fallen
*
gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt
*
andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
10 11
Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen
Glasfaserabfall
Teilchen und Staub
*
Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen
Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt
*
Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Kathodenstrahlröhren)
Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt
*
Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
10 12
Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug
Rohmischungen vor dem Brennen
Teilchen und Staub
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
verworfene Formen
Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Glasurabfälle, die Schwermetalleenthalten
Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Abfälle a. n. g.
10 13
Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
10 13 01
Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen
10 13 04
Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk
10 13 06
Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)
10 13 07
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 13 09*
asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
10 13 10
Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen
10 13 11
Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen
10 13 12*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 13 13
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 12 fallen
10 13 14
Betonabfälle und Betonschlämme
10 13 99
Abfälle a. n. g.
10 14
Abfälle aus Krematorien
10 14 01*
quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung
11
Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisenhydrometallurgie
11 01
Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)
*
saure Beizlösungen
*
Säuren a. n. g.
*
alkalische Beizlösungen
*
Phosphatierschlämme
*
Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten
wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten
*
gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
*
andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle a. n. g.
11 02
Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie
*
Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Geothit)
Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse
*
Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle a. n. g.
11 03
Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen
*
cyanidhaltige Abfälle
*
andere Abfälle
11 05
Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung
Hartzink
Zinkasche
*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
*
gebrauchte Flussmittel
Abfälle a. n. g.
12
Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01
Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
Eisenfeil- und -drehspäne
Eisenstaub und -teilchen
NE-Metallfeil- und -drehspäne
NE-Metallstaub und -teilchen
Kunststoffspäne und -drehspäne
*
halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
*
halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
*
halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
*
halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
*
synthetische Bearbeitungsöle
*
gebrauchte Wachse und Fette
Schweißabfälle
*
Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)
*
biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle
*
gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen,die unter fallen
Abfälle a. n. g.
12 03
Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11)
*
wässrige Waschflüssigkeiten
*
Abfälle aus der Dampfentfettung
13
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter Kapitel 05, 12 oder 19 fallen)
13 01
Abfälle von Hydraulikölen
*
Hydrauliköle, die PCB enthalten
*
chlorierte Emulsionen
nichtchlorierte Emulsionen
*
chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
*
nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
*
synthetische Hydrauliköle
*
biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle
*
andere Hydrauliköle
13 02
Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen
*
chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
*
nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
*
synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
*
biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
*
andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 03
Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen
*
Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten
*
chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis
*
synthetische Isolier-und Wärmeübertragungsöle
*
biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle
*
andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle
13 04
Bilgenöle
*
Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt
*
Bilgenöle aus Molenablaufkanälen
*
Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt
13 05
Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern
*
feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
*
Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
*
Schlämme aus Einlaufschächten
*
Öle aus Öl-/Wasserabscheidern
*
öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern
*
Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 07
Abfälle ausflüssigen Brennstoffen
*
Heizöl und Diesel
*
Benzin
*
andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)
13 08
Ölabfälle a. n. g.
*
Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern
*
andere Emulsionen
*
Abfälle a. n. g.
14
Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer Abfälle, die unter Kapitel 07 oder 08 fallen)
14 06
Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen
*
Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW
*
andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische
*
andere Lösemittel und Lösemittelgemische
*
Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten
*
Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten
15
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)
15 01
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
Verpackungen aus Papier und Pappe
Verpackungen aus Kunststoff
Verpackungen aus Holz
Verpackungen aus Metall
Verbundverpackungen
gemischte Verpackungen
Verpackungen aus Glas
Verpackungen aus Textilien
*
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
*
Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
15 02
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
*
Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
16
Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16 01
Altfahrzeuge verschiedenerVerkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)
Altreifen
*
Altfahrzeuge
Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten
*
Ölfilter
*
quecksilberhaltige Bauteile
*
Bauteile, die PCB enthalten
*
explosive Bauteile (z. B. Airbags)
*
asbesthaltige Bremsbeläge
Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Bremsflüssigkeiten
*
Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Flüssiggasbehälter
Eisenmetalle
Nichteisenmetalle
Kunststoffe
Glas
*
gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter  bis , und fallen
Bauteile a. n. g.
Abfälle a. n. g.
16 02
Elektrische und elektronische Geräte und deren Bauteile
*
Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten
*
gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW oder HFKW enthalten
*
gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
*
gefährliche Bauteile [2] enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter  bis  fallen
gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter  bis  fallen
*
aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile
ausgebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
16 03
Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
*
anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
metallisches Quecksilber
16 04
Explosivabfälle
Munitionsabfälle
*
Feuerwerkskörperabfälle
*
andere Explosivabfälle
16 05
Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien
*
gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
*
gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
*
gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter , oder fallen
16 06
Batterien und Akkumulatoren
*
Bleibatterien
*
Ni-Cd-Batterien
Quecksilber enthaltende Batterien
Alkalibatterien (außer )
andere Batterien und Akkumulatoren
*
getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren
16 07
Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13)
*
ölhaltige Abfälle
*
Abfälle,die sonstige gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle a. n. g.
16 08
Gebrauchte Katalysatoren
gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer )
*
gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten
gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g.
gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer )
*
gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten
*
gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden
*
gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
16 09
Oxidierende Stoffe
*
Permanganate, z. B. Kaliumpermanganat
*
Chromate, z. B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat
*
Peroxide, z. B. Wasserstoffperoxid
*
oxidierende Stoffe a. n. g.
16 10
Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung
*
wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten
wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
16 11
Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien
*
Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
17
Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 01
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
Beton
Ziegel
Fliesen und Keramik
*
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
Gemische aus Beton, Ziegeln,Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
17 02
Holz, Glas und Kunststoff
Holz
Glas
Kunststoff
*
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03
Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
*
kohlenteerhaltige Bitumengemische
Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 04
Metalle (einschließlich Legierungen)
Kupfer, Bronze, Messing
Aluminium
Blei
Zink
Eisen und Stahl
Zinn
gemischte Metalle
*
Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
*
Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
17 05
Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
*
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt
*
Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt
17 06
Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
*
Dämmmaterial, das Asbest enthält
*
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt
*
asbesthaltige Baustoffe
17 08
Baustoffe auf Gipsbasis
*
Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter17 08 01 fallen
17 09
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
*
Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
*
Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
*
sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen
18
Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)
18 01
Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen
spitze oder scharfe Gegenstände (außer )
Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer )
*
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
*
Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin
18 02
Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren
spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
*
Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
19
Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
19 01
Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen
Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt
*
Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
*
wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle
*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
*
gebrauchte Aktivkohleaus der Abgasbehandlung
*
Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten
Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt
*
Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält
Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt
*
Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
Abfälle a. n. g.
19 02
Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)
vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen
*
vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten
*
Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen
*
flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
*
feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen
*
sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle a. n. g.
19 03
Stabilisierte und verfestigte Abfälle
*
als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle
verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
teilweise stabilisiertes Quecksilber
19 04
Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung
verglaste Abfälle
*
Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung
*
nicht verglaste Festphase
wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern
19 05
Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen
nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen
nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen
nichtspezifikationsgerechter Kompost
Abfälle a. n. g.
19 06
Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen
Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
Abfälle a. n. g.
19 07
Deponiesickerwasser
*
Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält
Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt
19 08
Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.
Sieb- und Rechenrückstände
Sandfangrückstände
Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
*
gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
*
Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
*
schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen
Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten
*
Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Schlämme aus der biologischenBehandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
Abfälle a. n. g.
19 09
Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser
feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
Schlämme aus der Wasserklärung
Schlämme aus der Dekarbonatisierung
gebrauchte Aktivkohle
gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
Abfälle a. n. g.
19 10
Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen
Eisen- und Stahlabfälle
NE-Metall-Abfälle
*
Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten
Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten
andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
19 11
Abfälle aus der Altölaufbereitung
*
gebrauchte Filtertone
*
Säureteere
*
wässrige flüssige Abfälle
*
Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Abfälle aus der Abgasreinigung
Abfälle a. n. g.
19 12
Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.
Papier und Pappe
Eisenmetalle
Nichteisenmetalle
Kunststoff und Gummi
Glas
*
Holz, das gefährliche Stoffe enthält
Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt
Textilien
Mineralien (z. B. Sand, Steine)
brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
*
sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten
sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
19 13
Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser
19 13 01*
feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 02
feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen
19 13 03*
Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 04
Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen
19 13 05*
Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 06
Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen
19 13 07*
wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 08
wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen
20
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
20 01
Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
Papier und Pappe
Glas
biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
Bekleidung
Textilien
*
Lösemittel
*
Säuren
*
Laugen
*
Fotochemikalien
*
Pestizide
*
Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
*
gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
Speiseöle und -fette
*
Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
*
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile [3] enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen
*
Holz, das gefährliche Stoffe enthält
Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt
Kunststoffe
Metalle
Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
sonstige Fraktionen a. n. g.
20 02
Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)
biologisch abbaubare Abfälle
Boden und Steine
andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
20 03
Andere Siedlungsabfälle
gemischte Siedlungsabfälle
Marktabfälle
Straßenkehricht
Fäkalschlamm
Abfälle aus der Kanalreinigung
Sperrmüll
Siedlungsabfälle a. n. g.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAB-36432

1Anm. d. Red.: Anlage i. d. F. der VO v. (BGBl I S. 1533) mit Wirkung v. .

2Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z. B. Akkumulatoren und unter 16 06 aufgeführte und als gefährlich eingestufte Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.

3Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z. B. unter 16 06 aufgeführte und als gefährlich eingestufte Akkumulatoren und Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.