Anlage 8 (zu § 27 Absatz 2)
Grundleistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
Das Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
Ortsbesichtigungen
Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionen
Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grund vorhandener Unterlagen
Auswerten und Einarbeiten von Fachbeiträgen
Bewerten der Bestandsaufnahmen einschließlich vorhandener Beeinträchtigungen sowie der abiotischen Faktoren hinsichtlich ihrer Standort- und Lebensraumbedeutung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes
Beschreiben der Zielkonflikte mit bestehenden Nutzungen
Beschreiben des zu erwartenden Zustands von Arten und ihren Lebensräumen (Zielkonflikte mit geplanten Nutzungen)
Überprüfen der festgelegten Untersuchungsinhalte
Zusammenfassendes Darstellen von Erfassung und Bewertung in Text und Karte
Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
Lösen der Planungsaufgabe und Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte
Formulieren von Zielen zum Schutz, zur Pflege, zur Erhaltung und Entwicklung von Arten, Biotoptypen und naturnahen Lebensräumen bzw. Standortbedingungen
Erfassen und Darstellen von Flächen, auf denen eine Nutzung weiter betrieben werden soll und von Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind sowie von Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Standortverhältnisse und zur Änderung der Biotopstruktur
Erarbeiten von Vorschlägen für Maßnahmen zur Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten, zur Lenkung des Besucherverkehrs, für die Durchführung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und für Änderungen von Schutzzweck und -zielen sowie Grenzen von Schutzgebieten
Erarbeiten von Hinweisen für weitere wissenschaftliche Untersuchungen (Monitoring), Folgeplanungen und Maßnahmen
Kostenermittlung
Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
Darstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAF-81393