Anlage 7 (zu § 26 Absatz 2)
Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan
Das Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
Ortsbesichtigungen
Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionen
Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen
Bestandsaufnahme:
Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des rechtlichen Schutzstatus und fachplanerischer Festsetzungen und Ziele für die Naturgüter auf Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen
Bestandsbewertung:
aa)Bewerten der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
bb)Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung)
cc)Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber
Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
Konfliktanalyse
Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf
Konfliktminderung
Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten
Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen
Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen sowie von Angaben zur Unterhaltung dem Grunde nach und Vorschläge zur rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Integrieren von Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes sowie auf Grund der Vorschriften zum besonderen Artenschutz und anderer Umweltfachgesetze auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Erarbeiten eines Gesamtkonzepts
Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen
Kostenermittlung nach Vorgaben des Auftraggebers
Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte
Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde
Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
Darstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAF-81393