HOAI Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5)
Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5)

Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste

13.1 Leistungsbild Verkehrsanlagen

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Grundleistungen
Besondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a)
Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
-
Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen
b)
Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
-
Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte
c)
Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
d)
Ortsbesichtigung
e)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 2 Vorplanung
a)
Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten
-
Erstellen von Leitungsbestandsplänen
b)
Analysieren der Grundlagen
-
Untersuchungen zur Nachhaltigkeit
c)
Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlichrechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter
-
Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
d)
Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit
-
Wirtschaftlichkeitsprüfung
e)
Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten
Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen
-
Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
f)
Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
g)
Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
h)
Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen
i)
Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen
j)
Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren
k)
Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
l)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren
LPH 3 Entwurfsplanung
a)
Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen
-
Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
b)
Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
-
Detaillierte signaltechnische Berechnung
c)
Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern
-
Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
d)
Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung
-
Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom , S. 7)
e)
Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen
-
Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
f)
Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
g)
Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
h)
Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken
i)
Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden
j)
Rechnerische Festlegung des Objekts
k)
Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte
l)
Nachweis der Lichtraumprofile
m)
Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit
n)
Bauzeiten- und Kostenplan
o)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 4 Genehmigungsplanung
a)
Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
-
Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
b)
Erstellen des Grunderwerbsplans und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
c)
Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
d)
Abstimmen mit Behörden
e)
Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen
f)
Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien
LPH 5 Ausführungsplanung
a)
Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
-
Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
b)
Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben
-
Koordination des Gesamtprojekts
c)
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
-
Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
d)
Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe
a)
Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
-
detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
b)
Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen
c)
Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
d)
Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen
e)
Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
f)
Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
g)
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
a)
Einholen von Angeboten
-
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
b)
Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel
c)
Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
d)
Führen von Bietergesprächen
e)
Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
f)
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
g)
Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
h)
Mitwirken bei der Auftragserteilung
LPH 8 Bauoberleitung
a)
Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
-
Kostenkontrolle
b)
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
-
Prüfen von Nachträgen
c)
Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen
-
Erstellen eines Bauwerksbuchs
d)
Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
-
Erstellen von Bestandsplänen
e)
Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
-
Örtliche Bauüberwachung:
f)
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
-
Plausibilitätsprüfung der Absteckung
g)
Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
-
Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
h)
Übergabe des Objekts
-
Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
i)
Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
-
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
j)
Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
-
Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
-
Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
-
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
-
Dokumentation des Bauablaufs
-
Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
-
Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
-
Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
-
Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
-
Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
-
Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
LPH 9 Objektbetreuung
a)
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
-
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
b)
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
c)
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

13.2 Objektliste Verkehrsanlagen

Nachstehende Verkehrsanlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:


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Objekte
Honorarzone
I
II
III
IV
V
a) Anlagen des Straßenverkehrs
Außerörtliche Straßen
– ohne besondere Zwangspunkte oder im wenig bewegten Gelände
 
x
 
 
 
– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände
 
 
x
 
 
– mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände
 
 
 
x
 
– im Gebirge
 
 
 
 
x
Innerörtliche Straßen und Plätze
– Anlieger- und Sammelstraßen
 
x
 
 
 
– sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)
 
 
x
 
 
– sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)
 
 
 
x
 
– sonstige innerörtliche Straßen mit sehr hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder sehr schwieriger städtebaulicher Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)
 
 
 
 
x
Wege
– im ebenen Gelände mit einfachen Entwässerungsverhältnissen
x
 
 
 
 
– im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen
 
x
 
 
 
– im bewegten Gelände mit schwierigen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen
 
 
x
 
 
Plätze, Verkehrsflächen
– einfache Verkehrsflächen, Plätze außerorts
x
 
 
 
 
– innerörtliche Parkplätze
 
x
 
 
 
– verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen
 
 
x
 
 
– verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungen
 
 
 
x
 
– Flächen für Güterumschlag Straße zu Straße
 
 
x
 
 
– Flächen für Güterumschlag im kombinierten Ladeverkehr
 
 
 
x
 
Tankstellen, Rastanlagen
– mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen
x
 
 
 
 
– mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen
 
 
x
 
 
Knotenpunkte
– einfach höhengleich
 
x
 
 
 
– schwierig höhengleich
 
 
x
 
 
– sehr schwierig höhengleich
 
 
 
x
 
– einfach höhenungleich
 
 
x
 
 
– schwierig höhenungleich
 
 
 
x
 
– sehr schwierig höhenungleich
 
 
 
 
x
b) Anlagen des Schienenverkehrs
Gleis und Bahnsteiganlagen der freien Strecke
– ohne Weichen und Kreuzungen
x
 
 
 
 
– ohne besondere Zwangspunkte oder in wenig bewegtem Gelände
 
x
 
 
 
– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände
 
 
x
 
 
– mit vielen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände
 
 
 
x
 
Gleis- und Bahnsteiganlagen der Bahnhöfe
– mit einfachen Spurplänen
 
x
 
 
 
– mit schwierigen Spurplänen
 
 
x
 
 
– mit sehr schwierigen Spurplänen
 
 
 
x
 
c) Anlagen des Flugverkehrs
– einfache Verkehrsflächen für Landeplätze, Segelfluggelände
 
x
 
 
 
– schwierige Verkehrsflächen für Landeplätze, einfache Verkehrsflächen für Flughäfen
 
 
x
 
 
– schwierige Verkehrsflächen für Flughäfen
 
 
 
x
 

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAF-81393