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HOAI Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48
Absatz 5)
Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5)
Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste
12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke
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Grundleistungen | Besondere
Leistungen | |||
LPH 1 Grundlagenermittlung | ||||
a) | Klären der Aufgabenstellung
auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers | - | Auswahl und Besichtigung ähnlicher
Objekte | |
b) | Ermitteln der
Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf | |||
c) | Formulieren von
Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich
Beteiligter | |||
d) | bei
Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären
der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung | |||
e) | Ortsbesichtigung | |||
f) | Zusammenfassen, Erläutern und
Dokumentieren der Ergebnisse | |||
LPH 2 Vorplanung | ||||
a) | Analysieren der Grundlagen
| - | Erstellen von Leitungsbestandsplänen
| |
b) | Abstimmen der
Zielvorstellungen auf die öffentlichrechtlichen Randbedingungen sowie Planungen
Dritter | - | vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von
Nachhaltigkeitsaspekten | |
c) | Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf
bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter
Beachtung der Umweltverträglichkeit | - | Anfertigen von
Nutzen-Kosten-Untersuchungen | |
d) | Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten | - | Wirtschaftlichkeitsprüfung | |
e) | Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich
Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen
mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter | - | Beschaffen von
Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen
Unterlagen | |
f) | Klären und Erläutern der
wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen | |||
g) | Vorabstimmen mit Behörden und
anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit,
gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und
Kostenbeteiligung | |||
h) | Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an
bis zu zwei Terminen | |||
i) | Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und
Anregungen | |||
j) | Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen
Rahmenbedingungen | |||
k) | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | |||
LPH 3 Entwurfsplanung | ||||
a) | Erarbeiten des Entwurfs auf
Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen
Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die
anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination
der Fachplanungen | - | Fortschreiben von
Nutzen-Kosten-Untersuchungen | |
b) | Erläuterungsbericht unter
Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | - | Mitwirken bei
Verwaltungsvereinbarungen | |
c) | fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen
Leistungsbildern | - | Nachweis der zwingenden Gründe des
überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum
Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden
Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom , S. 7) | |
d) | Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten,
Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge
auf Finanzierung | - | Fiktivkostenberechnungen
(Kostenteilung) | |
e) | Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten
an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von
Bedenken und Anregungen | |||
f) | Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an
der Planung fachlich Beteiligten | |||
g) | Kostenberechnung einschließlich zugehöriger
Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der
Kostenschätzung | |||
h) | Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der
Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der
Bauzeit | |||
i) | Bauzeiten- und Kostenplan | |||
j) | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse | |||
LPH 4 Genehmigungsplanung | ||||
a) | Erarbeiten und
Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen
Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen
und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | - | Mitwirken bei der Beschaffung der
Zustimmung von Betroffenen | |
b) | Erstellen des
Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | |||
c) | Vervollständigen und Anpassen
der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | |||
d) | Abstimmen mit Behörden | |||
e) | Mitwirken in
Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier
Erläuterungs-, Erörterungsterminen | |||
f) | Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken
und Anregungen in bis zu zehn Kategorien | |||
LPH 5 Ausführungsplanung | ||||
a) | Erarbeiten der
Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4
unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen
Lösung | - | Objektübergreifende, integrierte
Bauablaufplanung | |
b) | Zeichnerische Darstellung,
Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die
Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den
erforderlichen Maßstäben | - | Koordination des
Gesamtprojekts | |
c) | Bereitstellen der
Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich
Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen
Lösung | - | Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen | |
d) | Vervollständigen der Ausführungsplanung während der
Objektausführung | - | Planen von Anlagen der Verfahrens- und
Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem
Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die
jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt | |
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe | ||||
a) | Ermitteln von Mengen nach
Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich
Beteiligter | - | detaillierte Planung von Bauphasen bei
besonderen Anforderungen | |
b) | Aufstellen der
Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit
Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen | |||
c) | Abstimmen und Koordinieren der
Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung
fachlich Beteiligten | |||
d) | Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen | |||
e) | Ermitteln der Kosten auf
Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten
Leistungsverzeichnisse | |||
f) | Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser)
bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | |||
g) | Zusammenstellen der
Vergabeunterlagen | |||
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe | ||||
a) | Einholen von Angeboten | - | Prüfen und Werten von Nebenangeboten
| |
b) | Prüfen und Werten der
Angebote, Aufstellen des Preisspiegels | |||
c) | Abstimmen und Zusammenstellen
der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken | |||
d) | Führen von
Bietergesprächen | |||
e) | Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des
Vergabeverfahrens | |||
f) | Zusammenstellen der Vertragsunterlagen | |||
g) | Vergleichen der
Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen
und der Kostenberechnung | |||
h) | Mitwirken bei der Auftragserteilung | |||
LPH 8 Bauoberleitung | ||||
a) | Aufsicht über die örtliche
Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich
Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem
auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe | - | Kostenkontrolle | |
b) | Aufstellen, Fortschreiben und
Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) | - | Prüfen von
Nachträgen | |
c) | Veranlassen und Mitwirken beim
Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen | - | Erstellen eines
Bauwerksbuchs | |
d) | Kostenfeststellung, Vergleich
der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme | - | Erstellen von
Bestandsplänen | |
e) | Abnahme von Bauleistungen,
Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und
anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen
von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der
Abnahme | - | Örtliche Bauüberwachung: | |
f) | Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der
Anlagenteile und der Gesamtanlage | - | Plausibilitätsprüfung der
Absteckung | |
g) | Antrag auf behördliche
Abnahmen und Teilnahme daran | - | Überwachen der Ausführung der
Bauleistungen | |
h) | Übergabe des Objekts | - | Mitwirken beim
Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme
(Bauanlaufbesprechung) | |
i) | Auflisten
der Verjährungsfristen der Mängelansprüche | - | Überwachen der Ausführung des Objektes auf
Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag
und den Vorgaben des Auftraggebers | |
j) | Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der
Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften | - | Prüfen und Bewerten der Berechtigung von
Nachträgen | |
- | Durchführen oder Veranlassen von
Kontrollprüfungen | |||
- | Überwachen der
Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten
Mängel | |||
- | Dokumentation des
Bauablaufs | |||
- | Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen
der Aufmaße | |||
- | Mitwirken bei behördlichen Abnahmen | |||
- | Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen
und Lieferungen | |||
- | Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen
mit der Auftragssumme | |||
- | Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der
Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage | |||
- | Überwachen der Ausführung von Tragwerken
nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen
Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem
Standsicherheitsnachweis | |||
LPH 9 Objektbetreuung | ||||
a) | Fachliche Bewertung der
innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten
Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der
Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen | - | Überwachen der Mängelbeseitigung
innerhalb der Verjährungsfrist | |
b) | Objektbegehung zur
Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
gegenüber den ausführenden Unternehmen | |||
c) | Mitwirken bei der Freigabe von
Sicherheitsleistungen |
12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke
Nachstehende Objekte werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:
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Gruppe 1 – Bauwerke und Anlagen der
Wasserversorgung | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
– Zisternen | x | ||||
– einfache Anlagen zur Gewinnung und Förderung von Wasser,
zum Beispiel Quellfassungen, Schachtbrunnen | x | ||||
– Tiefbrunnen | x | ||||
– Brunnengalerien und Horizontalbrunnen | x | ||||
– Leitungen für Wasser ohne Zwangspunkte | x | ||||
– Leitungen für Wasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen
Zwangspunkten | x | ||||
– Leitungen für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und
mehreren Zwangspunkten | x | ||||
– Einfache Leitungsnetze für Wasser | x | ||||
– Leitungsnetze mit mehreren Verknüpfungen und zahlreichen
Zwangspunkten und mit einer Druckzone | x | ||||
– Leitungsnetze für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und
zahlreichen Zwangspunkten | x | ||||
– einfache Anlagen zur Speicherung von Wasser, zum Beispiel
Behälter in Fertigbauweise, Feuerlöschbecken | x | ||||
– Speicherbehälter | x | ||||
– Speicherbehälter in Turmbaumweise | x | ||||
– einfache Wasseraufbereitungsanlagen und Anlagen mit
mechanischen Verfahren, Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen | x | ||||
– Wasseraufbereitungsanlagen mit physikalischen und
chemischen Verfahren, schwierige Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen | x | ||||
– Bauwerke und
Anlagen mehrstufiger oder kombinierter Verfahren der Wasseraufbereitung | x |
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Gruppe 2 – Bauwerke und Anlagen der
Abwasserentsorgung mit Ausnahme Entwässerungsanlagen, die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlagen dienen, und Regenwasserversickerung (Abgrenzung zu Freianlagen) | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
– Leitungen für Abwasser ohne Zwangspunkte | x | ||||
– Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und
wenigen Zwangspunkten | x | ||||
– Leitungen für Abwasser mit zahlreichen Verknüpfungen und
zahlreichen Zwangspunkten | x | ||||
– einfache Leitungsnetze für Abwasser | x | ||||
– Leitungsnetze für Abwasser mit mehreren Verknüpfungen und
mehreren Zwangspunkten | x | ||||
– Leitungsnetze für Abwasser mit zahlreichen
Zwangspunkten | x | ||||
– Erdbecken als Regenrückhaltebecken | x | ||||
– Regenbecken und Kanalstauräume mit geringen Verknüpfungen
und wenigen Zwangspunkten | x | ||||
– Regenbecken und Kanalstauräume mit zahlreichen
Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten, kombinierte
Regenwasserbewirtschaftungsanlagen | x | ||||
– Schlammabsetzanlagen, Schlammpolder | x | ||||
– Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungen | x | ||||
– Schlammbehandlungsanlagen | x | ||||
– Bauwerke und Anlagen für mehrstufige oder kombinierte
Verfahren der Schlammbehandlung | x | ||||
– Industriell systematisierte Abwasserbehandlungsanlagen,
einfache Pumpwerke und Hebeanlagen | x | ||||
– Abwasserbehandlungsanlagen mit gemeinsamer aerober
Stabilisierung, Pumpwerke und Hebeanlagen | x | ||||
– Abwasserbehandlungsanlagen, schwierige Pumpwerke und
Hebeanlagen | x | ||||
– Schwierige Abwasserbehandlungsanlagen | x |
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Gruppe 3 – Bauwerke und Anlagen des
Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1 | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
– Berieselung und rohrlose Dränung, flächenhafter Erdbau mit
unterschiedlichen Schütthöhen oder Materialien | x | ||||
– Beregnung und Rohrdränung | x | ||||
– Beregnung und Rohrdränung bei ungleichmäßigen Boden- und
schwierigen Geländeverhältnissen | x | ||||
– Einzelgewässer mit gleichförmigem ungegliedertem
Querschnitt ohne Zwangspunkte, ausgenommen Einzelgewässer mit überwiegend
ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementen | x | ||||
– Einzelgewässer mit gleichförmigem gegliedertem Querschnitt
und einigen Zwangspunkten | x | ||||
– Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem
Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit einigen
Zwangspunkten | x | ||||
– Einzelgewässer mit ungleichförmigem gegliedertem
Querschnitt und vielen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit vielen Zwangspunkten,
besonders schwieriger Gewässerausbau mit sehr hohen technischen Anforderungen
und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen | x | ||||
– Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle ohne
Hochwasserentlastung ausgenommen Teiche ohne Dämme | x | ||||
– Teiche mit mehr als 3 m Dammhöhe über Sohle ohne
Hochwasserentlastung, Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle mit
Hochwasserentlastung | x | ||||
– Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren bis 5 m Dammhöhe
über Sohle oder bis 100 000 m3 Speicherraum | x | ||||
– Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als
100 000 m3 und weniger als 5 000 000
m3 Speicherraum | x | ||||
– Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als
5 000 000 m3 Speicherraum | x | ||||
– Deich und Dammbauten | x | ||||
– schwierige Deich- und Dammbauten | x | ||||
– besonders schwierige Deich- und Dammbauten | x | ||||
– einfache Pumpanlagen, Pumpwerke und Schöpfwerke | x | ||||
– Pump- und Schöpfwerke, Siele | x | ||||
– schwierige Pump- und Schöpfwerke | x | ||||
– Einfache Durchlässe | x | ||||
– Durchlässe und Düker | x | ||||
– schwierige Durchlässe und Düker | x | ||||
– Besonders schwierige Durchlässe und Düker | x | ||||
– einfache feste Wehre | x | ||||
– feste Wehre | x | ||||
– einfache bewegliche Wehre | x | ||||
– bewegliche Wehre | x | ||||
– einfache Sperrwerke und Sperrtore | x | ||||
– Sperrwerke | x | ||||
– Kleinwasserkraftanlagen | x | ||||
– Wasserkraftanlagen | x | ||||
– Schwierige Wasserkraftanlagen, zum Beispiel
Pumpspeicherwerke oder Kavernenkraftwerke | x | ||||
– Fangedämme, Hochwasserwände | x | ||||
– Fangedämme, Hochwasserschutzwände in schwieriger
Bauweise | x | ||||
– eingeschwommene Senkkästen, schwierige Fangedämme,
Wellenbrecher | x | ||||
– Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und
Fenderanlagen an stehenden Gewässern | x | ||||
– Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und
Fenderanlagen an fließenden Gewässern, einfache Schiffslösch- und -ladestellen,
einfache Kaimauern und Piers | x | ||||
– Schiffslösch- und -ladestellen, Häfen, jeweils mit Dalben,
Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen mit hohen Belastungen, Kaimauern und
Piers | x | ||||
– Schiffsanlege-, -lösch- und -ladestellen bei Tide oder
Hochwasserbeeinflussung, Häfen bei Tide- und Hochwasserbeeinflussung,
schwierige Kaimauern und Piers | x | ||||
– Schwierige schwimmende Schiffsanleger, bewegliche
Verladebrücken | x | ||||
– Einfache Uferbefestigungen | x | ||||
– Uferwände und -mauern | x | ||||
– Schwierige Uferwände und -mauern, Ufer- und Sohlensicherung
an Wasserstraßen | x | ||||
– Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei einfachen
Bedingungen | x | ||||
– Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei schwierigen
Bedingungen in Dammstrecken, mit Kreuzungsbauwerken | x | ||||
– Kanalbrücken | x | ||||
– einfache Schiffsschleusen, Bootsschleusen | x | ||||
– Schiffsschleusen bei geringen Hubhöhen | x | ||||
– Schiffsschleusen bei großen Hubhöhen und Sparschleusen | x | ||||
– Schiffshebewerke | x | ||||
– Werftanlagen, einfache Docks | x | ||||
– schwierige Docks | x | ||||
– Schwimmdocks | x |
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Gruppe 4 – Bauwerke und Anlagen für Ver- und
Entsorgung mit Gasen, Energieträgern, Feststoffen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 53 Absatz 2 | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende
Flüssigkeiten und Gase ohne Zwangspunkte | x | ||||
– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende
Flüssigkeiten und Gase mit geringen Verknüpfungen und wenigen
Zwangspunkten | x | ||||
– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende
Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen oder zahlreichen
Zwangspunkten | x | ||||
– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende
Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen
Zwangspunkten | x | ||||
– Industriell vorgefertigte einstufige
Leichtflüssigkeitsabscheider | x | ||||
– Einstufige Leichtflüssigkeitsabscheider | x | ||||
– mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheider | x | ||||
– Leerrohrnetze mit wenigen Verknüpfungen | x | ||||
– Leerrohrnetze mit zahlreichen Verknüpfungen | x | ||||
– Handelsübliche Fertigbehälter für Tankanlagen | x | ||||
– Pumpzentralen für Tankanlagen in Ortbetonbauweise | x | ||||
– Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in
einfachen Fällen | x |
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Gruppe 5 – Bauwerke und Anlagen der
Abfallentsorgung | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
– Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener
Bauart für Abfälle oder Wertstoffe ohne Zusatzeinrichtungen | x | ||||
– Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener
Bauart für Abfälle oder Wertstoffe mit einfachen Zusatzeinrichtungen | x | ||||
– Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener
Bauart für Abfälle oder Wertstoffe, mit schwierigen Zusatzeinrichtungen | x | ||||
– Einfache, einstufige Aufbereitungsanlagen für
Wertstoffe | x | ||||
– Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe | x | ||||
– Mehrstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe | x | ||||
– Einfache Bauschuttaufbereitungsanlagen | x | ||||
– Bauschuttaufbereitungsanlagen | x | ||||
– Bauschuttdeponien ohne besondere Einrichtungen | x | ||||
– Bauschuttdeponien | x | ||||
– Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen ohne besondere
Einrichtungen | x | ||||
– Biomüll-Kompostierungsanlagen,
Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen | x | ||||
– Kompostwerke | x | ||||
– Hausmüll- und Monodeponien | x | ||||
– Hausmülldeponien und Monodeponien mit schwierigen
technischen Anforderungen | x | ||||
– Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällen | x | ||||
– Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagen | x | ||||
– Sonderabfalldeponien | x | ||||
– Anlagen für Untertagedeponien | x | ||||
– Behälterdeponien | x | ||||
– Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten
Standorten | x | ||||
– Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten
Standorten mit schwierigen technischen Anforderungen | x | ||||
– Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden einschließlich
Bodenluft | x | ||||
– einfache Grundwasserdekontaminierungsanlagen | x | ||||
– komplexe Grundwasserdekontaminierungsanlagen | x |
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Gruppe 6 – konstruktive Ingenieurbauwerke
für Verkehrsanlagen | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
– Lärmschutzwälle ausgenommen Lärmschutzwälle als Mittel der
Geländegestaltung | x | ||||
– Einfache Lärmschutzanlagen | x | ||||
– Lärmschutzanlagen | x | ||||
– Lärmschutzanlagen in schwieriger städtebaulicher
Situation | x | ||||
– Gerade Einfeldbrücken einfacher Bauart | x | ||||
– Einfeldbrücken | x | ||||
– Einfache Mehrfeld- und Bogenbrücken | x | ||||
– Schwierige Einfeld-, Mehrfeld- und Bogenbrücken | x | ||||
– Schwierige, längs vorgespannte
Stahlverbundkonstruktionen | x | ||||
– Besonders schwierige Brücken | x | ||||
– Tunnel- und Trogbauwerke | x | ||||
– Schwierige Tunnel- und Trogbauwerke | x | ||||
– Besonders schwierige Tunnel- und Trogbauwerke | x | ||||
– Untergrundbahnhöfe | x | ||||
– schwierige Untergrundbahnhöfe | x | ||||
– besonders schwierige Untergrundbahnhöfe und
Kreuzungsbahnhöfe | x |
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Gruppe 7 – sonstige
Einzelbauwerke sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungs- und Oberleitungsmaste | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
– Einfache Schornsteine | x | ||||
– Schornsteine | x | ||||
– Schwierige Schornsteine | x | ||||
– Besonders schwierige Schornsteine | x | ||||
– Einfache Masten und Türme ohne Aufbauten | x | ||||
– Masten und Türme ohne Aufbauten | x | ||||
– Masten und Türme mit Aufbauten | x | ||||
– Masten und Türme mit Aufbauten und Betriebsgeschoss | x | ||||
– Masten und Türme mit Aufbauten, Betriebsgeschoss und
Publikumseinrichtungen | x | ||||
– Einfache Kühltürme | x | ||||
– Kühltürme | x | ||||
– Schwierige Kühltürme | x | ||||
– Versorgungsbauwerke und Schutzrohre in sehr einfachen
Fällen ohne Zwangspunkte | x | ||||
– Versorgungsbauwerke und Schutzrohre mit zugehörigen
Schächten für Versorgungssysteme mit wenigen Zwangspunkten | x | ||||
– Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten für
Versorgungssysteme unter beengten Verhältnissen | x | ||||
– Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten in
schwierigen Fällen für mehrere Medien | x | ||||
– Flach gegründete, einzeln stehende Silos ohne Anbauten | x | ||||
– Einzeln stehende Silos mit einfachen Anbauten, auch in
Gruppenbauweise | x | ||||
– Silos mit zusammengefügten Zellenblöcken und Anbauten | x | ||||
– Schwierige Windkraftanlagen | x | ||||
– Unverankerte Stützbauwerke bei geringen Geländesprüngen
ohne Verkehrsbelastung als Mittel zur Geländegestaltung und zur konstruktiven
Böschungssicherung | x | ||||
– Unverankerte Stützbauwerke bei hohen Geländesprüngen mit
Verkehrsbelastungen mit einfachen Baugrund-, Belastungs- und
Geländeverhältnissen | x | ||||
– Stützbauwerke mit Verankerung oder unverankerte
Stützbauwerke bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder
Geländeverhältnissen | x | ||||
– Stützbauwerke mit Verankerung und schwierigen Baugrund-,
Belastungs- oder Geländeverhältnissen | x | ||||
– Stützbauwerke mit Verankerung und ungewöhnlich schwierigen
Randbedingungen | x | ||||
– Schlitz- und Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände | x | ||||
– Einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste | x | ||||
– Traggerüste und andere Gerüste | x | ||||
– Sehr schwierige Gerüste und sehr hohe oder weit gespannte
Traggerüste, verschiebliche (Trag-)Gerüste | x | ||||
– eigenständige Tiefgaragen, einfache Schacht- und
Kavernenbauwerke, einfache Stollenbauten | x | ||||
– schwierige eigenständige Tiefgaragen, schwierige Schacht-
und Kavernenbauwerke, schwierige Stollenbauwerke | x | ||||
– Besonders schwierige Schacht- und Kavernenbauwerke | x |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAF-81393