Anhang zur Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen
Die Kenntnisse müssen sich auf folgende Bereiche erstrecken:
anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und der gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen;
schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung;
Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen;
Vorschriften des Abfallrechts und des für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten geltenden sonstigen Umweltrechts;
Bezüge zum Gefahrgutrecht;
Vorschriften der betrieblichen Haftung.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAB-36415