BauGB § 67
Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
Vierter Teil: Bodenordnung
Erster Abschnitt: Umlegung
§ 67 Umlegungskarte
1Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. 2In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.
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EAAAG-94394