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MarkenG § 19d

Teil 2: Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz

Abschnitt 3: Schutzinhalt; Rechtsverletzungen

§ 19d Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften [1]

Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Fundstelle(n):
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QAAAB-36376

1Anm. d. Red.: § 19d eingefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 1191) mit Wirkung v. .

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