MarkenG § 129

Teil 7: Geografische Herkunftsangaben [1]

Abschnitt 1: Schutz geografischer Herkunftsangaben

§ 129 Verjährung

Ansprüche nach § 128 verjähren gemäß § 20.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAB-36376

1Anm. d. Red.: Bisheriger Teil 6 zu Teil 7 geworden gem. Gesetz v. (BGBl I S. 2357) mit Wirkung v. .

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