KunstUrhG § 55
§ 55 [1]
(1) Das Gesetz tritt mit dem in Kraft.
(2) (hier nicht wiedergegeben)
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAB-36375
1Anm. d. Red.: § 55 Abs. 2 ist hier nicht wiedergegeben, da es sich um eine Aufhebungsvorschrift handelt.