DesignG § 8
Abschnitt 2: Berechtigte
§ 8 Formelle Berechtigung
Anmelder und Rechtsinhaber gelten in Verfahren, die ein eingetragenes Design betreffen, als berechtigt und verpflichtet.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAE-77002
Anmelder und Rechtsinhaber gelten in Verfahren, die ein eingetragenes Design betreffen, als berechtigt und verpflichtet.
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KAAAE-77002