DesignG § 67
Abschnitt 13: Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen [1]
§ 67 Einreichung der internationalen Anmeldung [2]
Die internationale Anmeldung von Designs kann nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Internationales Büro) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden.
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KAAAE-77002