DesignG § 39
Abschnitt 7: Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen
§ 39 Vermutung der Rechtsgültigkeit
Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.
Fundstelle(n):
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KAAAE-77002