DesignG § 39

Abschnitt 7: Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen

§ 39 Vermutung der Rechtsgültigkeit

Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.

Fundstelle(n):
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KAAAE-77002