Einkommensteuer 1999 und Umsatzsteuer 1999 und 2000
Leitsatz
1. Ein Fleischzerleger, der nach außen hin als Unternehmer auftritt, indem er seine Leistungen den Auftraggebern gegenüber
auf eigenen Rechnungsvordrucken mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer abrechnet und hinsichtlich der erzielten Umsatzerlöse
Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreicht, und der im Innenverhältnis zu seinen Auftraggebern Unternehmerinitiative
entfaltet und Unternehmerrisiko trägt, indem er unter anderem Werkverträge selbst abschließt, die Höhe seiner Vergütung durch
die erbrachte Leistung selbst bestimmen kann und keine Vergütung für Ausfallzeiten erhält, ist umsatzsteuerlich als Unternehmer
anzusehen.
2. Ein Fleischzerleger kann trotz seiner Tätigkeit in einer Kolonne als selbstständig angesehen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAB-36364
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