Widerruf der Bestellung als Steuerbevollmächtigter wegen Vermögensverfall
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerbevollmächtigter nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG.
Der gesetzliche vermutete Vermögensverfall im Zeitpunkt des Widerrufs ist gegeben, wenn in jenem Zeitpunkt über das Vermögen
des Steuerbevollmächtigten das Insolvenzverfahren eröffnet ist und gegen ihn ein Haftbefehl wegen Nichterscheinens im Termin
zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ergangen ist.
Die Vermutung des Vermögensverfalls ist widerlegbar. Der bloße Umstand, keine Mandantengelder zu verwalten, reicht dafür
nicht aus.
Auf die Ursachen des Vermögensverfalls kommt es nicht an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAB-36354
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