Einkunftserzielungsabsicht bei künstlerischer
Nebentätigkeit
Leitsatz
1. Die künstlerische Nebentätigkeit eines
Steuerpflichtigen, der über eine umfassende künstlerische
Berufsausbildung und einen akademischen Abschluss verfügt, an zahlreichen
Ausstellungen teilgenommen hat, ein eigenes Atelier unterhält und in zwei
Veranlagungszeiträumen auch, wenngleich geringe, Überschüsse
erzielen konnte, ist als einkommensteuerlich unbeachtliche Liebhaberei
anzusehen, wenn andere schwerwiegende Gesichtspunkte gegen das Vorliegen einer
Einkünfteerzielungsabsicht sprechen.
2. Im Streitfall war entscheidend, dass der Künstler trotz
anhaltender Verluste seine Tätigkeit in unveränderter Form weiter
betrieben hat, ohne sich ersichtlich um eine Verbesserung der
Einnahmensituation zu bemühen, und dass er und seine Ehefrau über
ausreichende andere Einkünfte verfügten, um daraus ihren
Lebensunterhalt zu bestreiten und die Verluste aus der Nebentätigkeit zu
tragen.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 109 EFG 2005 S. 109 Nr. 2 GAAAB-36336
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