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FG Köln Beschluss v. - 5 V 2047/03

Gesetze: AO § 35, HGB § 49 Abs. 1, AO § 34

AO 1977

Haftung, Steuerpflicht

Leitsatz

Die Prokuristenstellung eines Verfügungsberechtigten führt grundsätzlich nicht regelmäßig auch zu einer Haftung nach § 35 AO. Der Prokurist kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Wahrnehmung steuerlicher Pflichten auch zu seinem Aufgabenbereich gehört.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
MAAAB-36334

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