Schulgeld für den Besuch der inländischen Grundschule im Hauptquartier der amerikanischen Streitkräfte in Europa
Einkommensteuer 1998 und 1999
Leitsatz
Schulgeld für den Besuch einer Schule, die nicht in das öffentliche Schulsystem integriert ist – hier eine Grundschule im
inländischen Hauptquartier der amerikanischen Streitkräfte in Europa, die dem amerikanischen Verteidigungsministerium untersteht
– sind auch dann nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn die Schule auf Grundlage völkerrechtlicher Verträge zwischen Deutschland
und den Vereinigten Staaten errichtet und betrieben wird und das staatliche Schulamt den Schulbesuch gestattet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAB-36324
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