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Steuerberatung | Sozietät mit griechischem Steuerberater
Die gemeinsame Berufsausübung eines deutschen Steuerberaters mit einem griechischen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in einer Sozietät mit Niederlassung in Deutschland verstößt gegen § 56 StBerG mit der Folge, dass Beratungsverträge mit der Sozietät nach § 134 BGB nichtig sind und Vergütungsansprüche nicht geltend gemacht werden können ( nrkr., DStRE 2004, 1317).