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Fernabsatzrecht | Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter
Verbrauchern, die im Rahmen sog. Internet-Auktionen Waren von gewerblichen Anbietern ersteigern, steht bei bestimmten Vertragsgestaltungen ein Widerrufsrecht zu (). Im Vordergrund stand die Frage, ob dieses Widerrufsrecht bei Internet-Auktionen gem. § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist, wonach das Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen besteht, die „in der Form von Versteigerungen (§ 156)” geschlossen werden. Diese Voraussetzung hat der BGH hinsichtlich der Internet-Auktion von eBay mit der Begründung verneint, hier liege aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung des Vertragsschlusses nicht die Form der Versteigerung vor, da es an einem Zuschlag des Versteigerers fehle.