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Stromsteuer | Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (§ 2 Nr. 3, § 9 Abs. 3 StromStG)
Das BFH-Urt. v. - VII R 23/03 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes in § 2 Nr. 3 StromStG ist eine vom Gesetzgeber vorgenommene Typisierung, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist. Sie verstößt insbes. nicht gegen das in Art. 20 Abs. 3 GG angelegte Rechtsstaatsprinzip. (2) Eine GmbH, deren Tätigkeitsschwerpunkt im Mischen und Verpacken von Kaffee-Extrakten liegt, ist kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i. S. von § 9 Abs. 3 StromStG. Die Gewährung einer Steuerbegünstigung kommt deshalb nicht in Betracht.