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BBK 22/2004 S. 4450

Übermittlung elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen und Bescheinigungen durch Arbeitgeber ohne EDV-Lohnabrechnung

(1) Nach § 41b EStG sind Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung verpflichtet, ab dem Kj 2004 auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto LSt-Bescheinigungen spätestens bis zum 28. 2. des Folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EStG, elektronische LSt-Bescheinigung). Bei Beendigung des Dienstverhältnisses während des Kj kann die Datenübermittlung zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. Dem Arbeitnehmer ist ein nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigter Ausdruck der elektronischen LSt-Bescheinigung mit Angabe des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen (§ 41b Abs. 1 Satz 3 EStG). Mit dem Schreiben vom - IV C 5 - S 2378 - 55/04 veröffentlicht das BMF Einzelheiten zur Übermittlung der elektronischen LSt-Be...