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Handelsrecht | unzulässiger Firmenzusatz „Partner” für GmbH
Das durch § 11 PartGG begründete Verbot der Verwendung der Zusätze „Partnerschaft” bzw. „und Partner” umfasst grundsätzlich auch die Verwendung des Substantivs „Partners” in der englischen Pluralform ohne die Verwendung „und” oder eines entsprechenden Zeichens („&, +”) mit der Folge, dass einer neu gegründeten GmbH die Verwendung dieses Begriffs als Bestandteil des Firmenkerns selbst bei Hinzufügung des entsprechenden Rechtsformzusatzes gem. § 4 GmbHG untersagt ist. Verfassungs- oder europarechtliche Bedenken ergeben sich nach Ansicht des ) hieraus nicht.