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Einkommensteuer | Einnahmen und notwendiger behinderungsbedingter Mehrbedarf eines in einer eigenen Wohnung lebenden behinderten Kindes (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht, ist für jeden Monat gesondert zu prüfen. Bei der Prüfung, ob ein behindertes Kind zum Selbstunterhalt imstande ist, ist ein nicht monatlich anfallender notwendiger behinderungsbedingter Mehrbedarf, der bei einer vorausschauenden Bedarfsplanung vorhersehbar ist, auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen und mit einer monatlichen Durchschnittsbelastung anzusetzen. (2) Zu den eigenen Mitteln eines behinderten Kindes gehört auch das Pflegegeld nach § 69b BSHG. Dieses ist in der tatsächlich ausgezahlten Höhe zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Geld an das Kind oder an einen Pflegedienst unmittelbar ausgezahlt wird. (3) Bei der Ermittlung, welche Aufwe...