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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1144/03

Gesetze: § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 2000

Rückabwicklung eines fehlgeschlagenen Anschaffungsgeschäfts kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG

Leitsatz

Wird ein fehlgeschlagenes Anschaffungsgeschäft tatsächlich rückabgewickelt, so liegt ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG selbst dann nicht vor, wenn wirtschaftliches Eigentum erworben wurde (Abgrenzung zu , BStBl II 2000 S. 424).

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 156 Nr. 3
INF 2005 S. 11 Nr. 1
KÖSDI 2005 S. 14548 Nr. 3
NAAAB-35794

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