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Sozialversicherung | Änderung der Sachbezugsverordnung
Die VO zur Änderung der Sachbezugsverordnung v. ist im BGBl 2004 I S. 2663 bekannt gemacht worden und tritt am in Kraft. Danach beträgt der Sachbezugswert für Verpflegung 200,30 €; die Werte für die Unterkunft betragen in den alten Ländern 194,20 € und in den neuen Ländern 178 €.