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Bilanzierung | Bilanzberichtigung bei Änderung der Verwaltungsansicht (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG)
Die zur Frage Stellung genommen, ob bei Änderung der Verwaltungsauffassung aufgrund erstmaliger höchstrichterlicher Rspr. eine Bilanzberichtigung möglich ist. Demnach kann für den Fall, dass die Ansicht der FinVerw zu einer bestimmten Rechtsfrage nach Ergehen einer erstmaligen Entscheidung des BFH (zu dieser Rechtsfrage) geändert wird, die geänderte Auffassung erstmals in der ersten nach Veröffentlichung der entsprechenden Äußerung der FinVerw aufzustellenden Bilanz berücksichtigt werden. Eine rückwirkende Berichtigung von Bilanzen, die einer nach den AO-Vorschriften noch änderbaren Veranlagung zugrunde liegen, kommt nicht in Betracht. Es wird davon ausgegangen, dass bis zur Änderung der Ansicht der FinVerw die Bilanzen als subje...BStBl 2003 II S. 279BStBl 2003 II S. 131