Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer | Erwerb aller Anteile an einer Kapitalanlagegesellschaft (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 3 GrEStG)
Wie der entschieden hat, unterliegt der Erwerb aller Anteile an einer Kapitalanlagegesellschaft i. S. von § 1 Abs. 1 KAGG nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG der GrESt. Von diesem Erwerb erfasst werden auch die von der Kapitalanlagegesellschaft im Sondervermögen nach § 6 Abs. 1 KAGG gehaltenen Grundstücke. Dazu führt der Senat weiter aus: Die Frage nach der grunderwerbsteuerrechtlichen Zuordnung eines inländ. Grundstücks zum Vermögen einer Gesellschaft i. S. von § 1 Abs. 3 GrEStG ist einer Zurechnung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten wie in § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO vorgesehen, z. B. danach, wem das Halten des Grundbesitzes wirtschaftlich zugute kommt, nicht zugänglich. Der Besteuerung nach dem GrEStG unterliegen in typisierender Weise bestimmte, in § 1 Abs. 1 und 2 GrEStG umschriebene und in Abs. 3 der Vorschrift fingierte Rechtsvorgänge. Best...