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Einkommensteuer | Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell (§§ 16, 18, 34 EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Veräußert ein Stpfl. den Anteil an einem Mitunternehmeranteil, ist der dabei erzielte Veräußerungsgewinn bis zum Inkrafttreten des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 20. 12. 2001 (UntStFG) steuerbegünstigt (Anschluss an , BStBl 1995 II S. 407; , BStBl 2000 II S. 123). (2) Die zweistufige Gründung einer Sozietät stellt sich regelmäßig dann nicht als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn zwischen dem Vertrag über die Aufnahme des Sozius in die Einzelpraxis und dem über die Erhöhung des Anteils ein Zeitraum von mindestens einem Jahr liegt und wenn sich nicht mindestens einer der Vertragschließenden bei Gründung der Sozie...