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Sittenwidrige Grundstücksübertragung eines Betreuten
Ein Vertrag, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen Angehörigen überträgt, um diesen Vermögensgegenstand bei einer absehbaren späteren Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen, ist sittenwidrig und darf vom Vormundschaftsgericht nicht genehmigt werden (OLG Frankfurt, Urt. v. - 20 W 332/03).