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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 332/02

Gesetze: MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 3

Keine Vergütung von Mineralölsteuer wegen verspäteter gerichtlicher Geltendmachung des Zahlungsausfalls

Vergütung von Mineralölsteuer

Leitsatz

Leitet der Mineralöllieferant die gerichtliche Verfolgung einer Forderung aus einer Mineralöllieferung nicht spätestens etwa zwei Monate nach der Belieferung in die Wege, erübrigen sich hypothetische Kausalitätserwägungen darüber, ob im Falle einer rechtzeitigen gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche der Schaden hätte vermieden oder vermindert werden können. Eine Mineralölsteuervergütung wegen Zahlungsausfalls kommt dann nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
BAAAB-35477

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